AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Stand: März 2017

§ 1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen sowie die Lieferung von Waren durch die TransFair GmbH und gelten, soweit sich aus individualvertraglicher Vereinbarung nichts Gegenteiliges ergibt. Sonstige von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch die TransFair GmbH.

§ 2 Begriffsbestimmungen

„Kunde“ ist der jeweilige Vertragspartner der TransFair GmbH. „Leistungen“ umfassen die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen, Lieferung von Hard- und Software sowie andere im Einzelfall definierte Leistungen zwischen den Vertragsparteien.

§ 3 Vertragsschluss

Vertragserklärungen beider Parteien bedürfen der Schriftform. Ein Vertrag kommt mittels Bestellung des Auftraggebers und Zugang einer entsprechenden Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer, spätestens jedoch mit Erbringung der Leistung zustande. Die TransFair GmbH ist an eigene Angebote einen Zeitraum von maximal 14 Tagen gebunden. Je nach Kapazität und Verfügbarkeit behält sich die TransFair GmbH vor, eingegangene Bestellungen nicht anzunehmen. In diesem Fall wird die TransFair GmbH den Kunden unverzüglich informieren.

§ 4 Serviceumfang

Der Serviceumfang der einzelnen Rechenzentrumsleistungen bestimmt sich nach der jeweils gültigen Servicebeschreibungen. Angaben der TransFair GmbH zum jeweiligen Service sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendung zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Services. Die Rechenzentrumsservices unterliegen einer ständigen Weiterentwicklung. Den Vertragspartnern ist daran gelegen, dass künftige Gegebenheiten, insbesondere auch Anpassungen an neuere technische Standards, berücksichtigt werden. Der TransFair GmbH bleibt es daher vorbehalten, ohne dazu verpflichtet zu sein, Änderungen oder Verbesserungen an ihren Rechenzentrumsleistungen vorzunehmen. Die Übertragung der Daten erfolgt bei Online-Kunden über einen Online-Zugang zum Rechenzentrum der TransFair GmbH und die entsprechende Zugangssoftware. Die hierbei geltenden Nutzungsbedingungen sind zu beachten. Offline-Kunden haben die Daten der TransFair GmbH zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat für die Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit der Datenübertragung zu sorgen.

§ 5 Übertragungsgeschwindigkeit

Im Rahmen der Datenanbindung erbringt die TransFair GmbH oder über qualifizierte Dritte DSL-Leistungen nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses branchenüblichen Stand der Technik. Die erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit am Kundenstandort hängt von den jeweiligen physikalischen Gegebenheiten der Anschlussleitung ab. Eine Breitenbandgarantie kann nicht gewährt werden.

§ 6 Nutzung

Die TransFair GmbH versichert, dass sie der Rechtsinhaber bzw. Lizenznehmer aller angebotenen Programme dritter Anbieter ist und Inhaberin aller – für die Dienstleistungen gegenüber dem Auftraggeber benötigten Drittprodukte – entsprechenden Nutzungsrechte ist. Eine weitergehende Nutzung oder Verwertung ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die separaten Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller. Soweit Softwareprogramme Gegenstand des Vertrages sind, räumt die TransFair GmbH dem Kunden ein auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes Nutzungsrecht an diesen Programmen ein. Mit Ausnahme dieses Nutzungsrechtes verbleiben alle wie auch immer gearteten gegenwärtigen und zukünftigen sonstigen Rechte an den Programmen, einschließlich der Rechte an der Anwenderdokumentation, bei der TransFair GmbH. Eine anderweitige Verwertung der überlassenen Programme und Dokumentationen, insbesondere das Anfertigen von Kopien, Abschriften oder sonstigen Vervielfältigungen, ist nur mit Zustimmung der TransFair GmbH zulässig.

§ 7 Rechte

Sämtliche Unterlagen und Dokumente, die die TransFair GmbH dem Kunden im Rahmen der Abwicklung des Vertrags überlässt, unterliegen der Geheimhaltung. Die TransFair GmbH behält sich das Eigentum und die Urheberrechte an allen von ihr übergebenen Unterlagen und Dokumenten vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Unterlagen und Dokumente Dritten weder als solche, noch inhaltlich zugänglich zu machen, sie bekannt zu geben und/oder diese selbst oder durch Dritte gewerblich zu nutzen oder zu vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der TransFair GmbH diese Unterlagen und Dokumente vollständig an die TransFair GmbH herauszugeben und eventuelle Kopien zu vernichten, wenn diese von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden.

§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Die angegebenen Preise umfassen nicht etwaige Transport- oder Versicherungskosten. Soweit auf der Rechnung nicht anders angegeben oder ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich vereinbart, werden Rechnungen 10 Tage nach Rechnungszugang fällig.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die TransFair GmbH ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der TransFair durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum der TransFair GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung bestehender Ansprüche. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, das Produkt pfleglich zu behandeln.
Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde die TransFair GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Ist der Kunde ein Wiederverkäufer, so ist er dazu berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen, die er durch die Weiterveräußerung von einem Dritten erlangt, in Höhe des Rechnungsbetrages zzgl. etwaiger Verzugszinsen an die TransFair GmbH ab. Die Abtretung wird hiermit ausdrücklich angenommen. Die TransFair GmbH behält sich vor, die Forderung von dem Dritten selbst einzuziehen, sobald der Kunde in Zahlungsverzug gerät (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

§ 10 Gewährleistung

Die Gewährleistung aus Lieferung von Waren und Werkleistungen beträgt gegenüber Verbrauchern 24 Monate, ansonsten 12 Monate. Mängelansprüche des Kunden, soweit dieser in den Anwendungsbereich des HGB fällt, setzen voraus, dass dieser seine Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Datenzentrumsdienstleistungen ist der Kunde verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Arbeitsergebnisse zu überprüfen und Abweichungen unverzüglich mitzuteilen. Mängel sind unverzüglich schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen. Bei Vorliegen von Sachmängeln ist die TransFair GmbH nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessener Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Preis angemessen mindern. Bei unerheblichen Fehlern oder Abweichungen ist jedoch ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Gewährleistung und Mängelhaftung sind zudem ausgeschlossen bei:

natürlicher Abnutzung
unsachgemäßer oder falscher Bedienung/Behandlung
Betrieb oder Verbindung mit Fremdkomponenten
Änderung oder Instandsetzungsarbeiten, die ohne ausdrückliche Genehmigung seitens der TransFair GmbH durchgeführt wurden
Reparaturversuchen oder Teileaustausch durch nicht autorisierte Dritte
Schäden durch höhere Gewalt
Bei Datenzentrumsdienstleistungen verpflichtet sich die TransFair GmbH, fehlerhafte Services, die auf von der TransFair GmbH zu vertretenen Umständen beruhen, ohne Berechnung zu wiederholen.

§ 11 Haftung

Die TransFair GmbH haftet nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit wird lediglich gehaftet, wenn wesentliche Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) verletzt sind. In diesem Fall haftet die TransFair GmbH nur für den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach den jeweils anwendbaren Produkthaftungsgesetzen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Die TransFair GmbH haftet bei Hosting-Diensten nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu dem vertragsgegenständlichen Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in ihrem Einflussbereich stehen. Für schadensverursachende Ereignisse, die auf Übertragungswegen der Netzbetreiber eingetreten sind, haftet die TransFair GmbH dem Kunden nur in demselben Umfang wie die Betreiber der Netze ihrerseits gegenüber der TransFair GmbH haften. Die TransFair GmbH haftet außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie im Rahmen von Ansprüchen aus Produkthaftungsgesetzen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nicht für indirekte oder Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungsschäden. Der Kunde hat für die eigene Datensicherung Sorge zu tragen.
Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der auch bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten entsprechend auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen der TransFair GmbH.

§ 12 Kündigung

Werk- und Dienstverträge können nach Ablauf von drei Monaten nach Vertragsschluss mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende, davor mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Außergerichtliche Kündigungen bleiben hiervon unberührt. Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber hat dieser der TransFair GmbH die bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit erlöschen alle Soft- und Hardwarenutzungsrechte.

§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Vertragsparteien werden die Ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei während und auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln. Die TransFair GmbH wird bei Nutzung der aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden bekanntgewordenen personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Telemediengesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der Landesdatenschutzgesetze beachten. Der Kunde stimmt der Erhebung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Vertragserfüllung notwendig sind, zu und wird darauf hinwirken, dass – sofern erforderlich – seine Mitarbeiter ebenfalls hierfür ihre Zustimmung erteilen.

§ 14 Preisänderungen

Die TransFair GmbH ist berechtigt, die mit dem jeweiligen Kunden vereinbarten Entgelte bei Änderung der
a) gesetzlichen Umsatzsteuer,
b) Kosten für die Dienste anderer Anbieter, zu denen die TransFair GmbH dem jeweiligen Kunden vertragsgemäß Zugang gewährt,
c) Kosten für besondere Netzzugänge und für Zusammenschaltungen,
d) Gebühren bzw. Kosten aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen,

beginnend ab dem Zeitpunkt und in der Höhe der Änderung mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Entsprechende Änderungen teilt die TransFair GmbH dem jeweiligen Kunden mit einer Frist von mindestens sechs Wochen vor dem Inkrafttreten der entsprechenden Änderung mit. Ein Widerspruchsrecht des jeweiligen Kunden besteht in diesen Fällen nicht. Die TransFair GmbH kann die vereinbarten Entgelte zum Ausgleich gestiegener Kosten, die nicht von Ziff. 1. Umfasst sind, ab dem Zeitpunkt und in der Höhe der Änderung mit Wirkung für die Zukunft entsprechend den nachfolgenden Regelungen zur Durchführung von Preis- und Leistungsbeschreibungsänderungen ändern, soweit durch die Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich zu Ungunsten des jeweiligen Kunden verschoben wird.

§ 15 Änderungen der Leistungsbeschreibung

Die TransFair GmbH ist berechtigt, die Leistungsbeschreibungen entsprechend den nachfolgenden Regelungen zur Durchführung von Preis- und Leistungsbeschreibungsänderungen zu ändern, sofern durch die Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich zu Ungunsten des jeweiligen Kunden verschoben wird.

§ 16 Durchführung von Preis- und Servicebeschreibungsänderungen

Änderungen von Preis- und/oder Servicebeschreibungen können durch Angebot der TransFair GmbH und Annahme durch den jeweiligen Kunden vereinbart werden. Das Angebot der TransFair GmbH erfolgt schriftlich und beinhaltet die Übermittlung der inhaltlichen Änderungen. Widerspricht der jeweilige Kunde dem Angebot der TransFair GmbH nicht schriftlich innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar. Die entsprechenden Änderungen werden wirksam, sofern die TransFair GmbH den jeweiligen Kunden im Rahmen seines Angebots ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Sollte der jeweilige Kunde dem Angebot der TransFair GmbH widersprechen, besteht der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort.

§ 17 Wahl und Änderung technischer Mittel

Die TransFair GmbH ist in der Wahl der technischen Mittel, die zur Erbringung der vereinbarten Services einsetzt werden, frei, soweit diese nicht vertraglich vereinbart wurden. Die TransFair GmbH ist berechtigt, jederzeit Änderungen der Wahl der technischen Mittel vorzunehmen, sofern hierdurch die vertraglichen Servicepflichten der Trans-Fair GmbH gegenüber dem jeweiligen Kunden nicht verändert werden. Führt die Änderung nach Satz 1 hingegen zu einer Änderung der vertraglichen Servicepflichten der TransFair GmbH gegenüber dem jeweiligen Kunden, ist die TransFair GmbH hierzu dann berechtigt, sofern durch die Änderung das Verhältnis von Service und Gegenservice nicht wesentlich zu Ungunsten des jeweiligen Kunden verschoben wird. Die Regelungen zur Durchführung von Preis- und Servicebeschreibungsänderungen gelten entsprechend.

§ 18 Servicefrist

Die Servicefristen der TransFair GmbH beginnen entsprechend der jeweils getroffenen Vereinbarung mit dem jeweiligen Kunden. Infolge der erforderlichen Mitwirkung der Deutschen Telekom bei der Bereitstellung der jeweiligen Services, die die TransFair GmbH nicht beeinflussen kann, kann es zu Verzögerungen in der Bereitstellung der vereinbarten Services der TransFair GmbH von bis zu vier Monaten nach Abschluss des Vertrags zwischen der TransFair GmbH und dem jeweiligen Kunden kommen.

§ 19 Verschiedenes

Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabsprachen sind ausgeschlossen. Alleiniger Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, Kiel. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

§ 20 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Die TransFair GmbH beteiligt sich nicht an Verfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

Stand: März 2017